Datenschutz
Das Recht auf informelle Selbstbestimmung und der Schutz des Persönlichkeitsrechts sind ein hohes Gut, welches es zu schützen gilt. Dies gestaltet sich jedoch schwierig. Der technische Fortschritt geht dank Smartphones, Cloud Computing und der ständig verfügbaren Vernetzung durch das Internet rasant voran.
Durch die moderne IT und den damit verbundenen Möglichkeiten werden ständig personenbezogene Daten verarbeitet. Jedes Unternehmen, jede Organisation und jeder Verein muss dafür sorgen, dass mit personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umgegangen wird. Dabei ist es irrelevant wie viel Mitarbeiter beschäftigt sind. Wenn allerdings mehr als neun Personen automatisiert personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Externer Datenschutzbeauftragter
Profitieren Sie in diesem Fall von der Möglichkeit eines externen Datenschutzbeauftragten. Die zertifizierten betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Lumen IT Consulting GmbH bauen eine Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen auf und beraten Sie auch im laufenden Betrieb.Dabei ist es unser Bestreben den gesetzlich geforderten Standard schnell und nur mit dem minimal erforderlichen Aufwand zu erreichen, so dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Zum Leistungsportfolio unserer externen Datenschutzbeauftragten gehören u.a.:
- Erstanalyse
- Schwachstellenanalyse
- Datenschutzbericht
- Erstellung aller erforderlichen Dokumente
- Beratung der Geschäftsleitung und Mitarbeiter
- dauerhafte Betreuung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Mitarbeiterschulung
- Mitarbeitersensibilisierung
- Beratung bei Einführung neuer oder bestehender Systeme
- Beratung in Bezug auf Ihre individuelle IT-Landschaft
Durch einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Lumen IT Consulting GmbH erhalten Sie zertifiziertes Experten-Knowhow, welches durch Synergieeffekte Erfahrungen mit anderen Unternehmen für Sie nutzbar und wertvoll macht. Neben den genannten Vorteilen ergeben sich für Sie auch wirtschaftliche Vorteile. Die pflichtgemäße Aus- und Weiterbildung entfällt und Sie müssen einen internen Datenschutzbeauftragten nicht von seiner eigentlichen Arbeit freistellen. Weiterhin wirken Sie auf diesem Wege einem möglichen Interessenkonflikt entgegen.
Dabei bleiben Sie als Unternehmen flexibel. Der externe Datenschutzbeauftragte genießt im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten keinen besonderen Kündigungsschutz und Sie können die vertragliche Bindung fristgerecht lösen.